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Die Vereins-Satzung des FSC Niedersachsen:
Das Paintballspiel wird ausschließlich in seiner rechtlich zulässigen Form nach dem vom zuständigen Dachverband vorgegebenen Regelwerk ausgeübt, und zwar ausschließlich durch volljährige Vereins- oder Dachverbandsmitglieder in der Art und Weise, dass das Spielgeschehen nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird. Es dürfen nur solche Farbmarkierungswaffen verwendet werden, deren Erwerb und Besitz für Volljährige erlaubnisfrei ist und mit denen auf befriedetem Besitztum mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers ohne Schießerlaubnis geschossen werden darf.
Die komplette Satzung des FSC-Niedersachsen könnt ihr hier einlesen:
>>> Satzung des Funsportclub Niedersachsen e.V.<<<
Zum öffnen PDF-Datei benötigt ihr den Adobe-Reader, den ihr euch hier kostenlos herunter laden könnt:
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